Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Wirtschaftskammer Burgenland ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG, BGBl. I Nr. 59/2019 idgF) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website https://www.future-factory.at/ und nicht für Inhalte anderer Anbieter, die über Links erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2 sowie mit dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Erfolgskriterium 1.4.6 Kontrast:
Einige Texte und grafische Elemente erfüllen nicht das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1. Dies betrifft insbesondere Buttons und bestimmte Textabschnitte. Aufgrund der festgelegten Corporate-Identity-Vorgaben können die Farben derzeit nicht angepasst werden.

Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur:
Einige Elemente sind derzeit nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar, insbesondere die Off-Canvas-Navigation und das Buchungstool.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.10.2025 erstellt und zuletzt am 08.10.2025 überprüft.
Die Erstellung erfolgte auf Grundlage einer von einem Dritten durchgeführten Bewertung der Website.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit feststellen oder Informationen zu ausgenommenen Inhalten benötigen, kontaktieren Sie bitte:

Abteilung Bildung und Lehre
Wirtschaftskammer Burgenland

Unser Team prüft Ihr Anliegen und leitet bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ein.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der Antwort der oben genannten Kontaktstelle nicht zufrieden sind, können Sie bei der Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eine Beschwerde einreichen.

Die Beschwerdestelle prüft, ob ein Verstoß gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) vorliegt, und kann Handlungsempfehlungen an den betroffenen Rechtsträger aussprechen.

Weitere Informationen sowie das elektronische Kontaktformular der Beschwerdestelle finden Sie auf der Website der FFG:

https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

Hinweis:
Die Wirtschaftskammer Burgenland ist bestrebt, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern und bestehende Barrieren im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beseitigen.